Haushaltsberatungen

Die Hauptausschusssitzung vom 24.11. stand v.a. im Zeichen der Haushaltsberatung.
Zunächst aber wurden die Mitglieder informiert über die Auswirkung der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Gemeinden. Diese wird verpflichtend eingeführt – Dinkelscherben hat sich dazu entschlossen, sie zum spatest möglichen Zeitpunkt umzusetzen, aber zum 1.1.2023 tritt sie auch bei uns in Kraft. In Zukunft sind alle Tätigkeiten umsatzsteuerpflichtig – nur hoheitliche Aufgaben oder Aufgaben die nicht im Wettbewerb stehen nicht. Das heißt, dass eine amtliche Beglaubigung nicht umsatzsteuerpflichtig ist, öffentliche Beglaubigungen (die auch ein Notar machen könnte) aber schon. Dies bedeutet v.a. einen immensen Aufwand für die Verwaltung, die z.B. nun alle Verträge überprüfen muss auf die Umsetzung der Umsatzsteuer. Einziger Vorteil könnte ein möglicher Vorsteuerabzug sein, der aber nur bei größeren privatrechtlichen Maßnahmen (die sich die Gemeinde aktuell nicht leisten können wird) Sinn macht.

Dann aber ging es um die Haushaltsberatung. Jetzt fällt der Gemeinde auf die Füße, dass sie eh schon sehr stark verschuldet ist und deutlich über der durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung anderer Gemeinden liegt. Das bedeutet nämlich zum einen, dass der Verwaltungshaushalt stark belastet ist durch die Zinsen, die pro Jahr gezahlt werden müssen und zum anderen, dass für Ausgaben im Vermögenshaushalt nicht mehr viele neue Schulden aufgenommen werden können. Gelingt es einer Gemeinde nicht, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt aufzustellen, der die Zinsen bedient, kann sie unter Kommunalaufsicht gestellt werden und dasselbe passiert, wenn eine Gemeinde mehr als die doppelt durchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung erreicht hat. Aufgrund von Corona ist es zwar ausnahmsweise Gemeinden gestattet, auch für den Verwaltungshaushalt einen Kredit aufzunehmen und da auch anderen Gemeinde klamm sind, wird die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung ansteigen. Diese Überlegungen helfen aber nur bedingt, da kaum absehbar ist, wie wir noch weitere Kredite in der Zukunft zurückzahlen sollten.
Aktuell wurde zunächst nur über den Verwaltungshaushalt diskutiert. Es ist offensichtlich, dass wir um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen sowohl Einnahmen erhöhen müssen, als auch Ausgaben reduzieren. Laut offizieller Steuerschätzung wird mit kommunalen Steuereinbußen von 22% bei der Gewerbesteuer und 5% bei der Einkommenssteuer gerechnet. Es gibt zwar einen Finanzausgleich für Steuerausfälle – aber nur für Kommunen, die bereits 2020 Steuerausfälle hatten. Und dies ist (erfreulicherweise) in Dinkelscherben nicht der Fall. Auch andere Einnahmen, wie aus Eintrittsgeldern vom Freibad bleiben angesichts der unklaren Corona-Situation unsicher. Da werden wir es nicht verhindern können, auch unangenehme Maßnahmen umsetzen zu müssen. Die Weihnachtsferien werden nun zu internen Beratungen genutzt werden müssen, damit in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung im Januar Vorschläge für den Gemeinderat formuliert werden können.