Windenergie

Am 17.11. wurde im Gemeinderatsgremium über die weitere Vorgehensweise und Handlungsmöglichkeiten der Marktgemeinde zum Thema Windenergie in Dinkelscherben diskutiert. Das Gremium hatte vor einigen Sitzungen beschlossen, einen Rechtsanwalt der Kanzlei „Meidert & Kollegen“ hinzuziehen, der sich mit den rechtlichen Vorschriften auskennt und aus neutraler Position den Handlungsspielraum der Gemeinde darstellt. Hierbei ging es nicht um wirtschaftliche, finanzielle oder energetische Fragestellungen zu Windenergie, sondern rein um die verwaltungs- und baurechtlichen Hintergründe. Der Vortrag von Rechtsanwalt Sommer war sehr gut vorbereitet und jede Frage wurde von ihm einwandfrei beantwortet. Einen solchen Vortrag hätte sich das ein oder andere Gemeinderatsmitglied auch von Herrn Bromberger gewünscht – zumindest innerhalb der letzten 5 Monate, solange wie die erste Präsentation nun schon zurückliegt. Man sollte jedoch immer im Hinterkopf behalten, dass die umfassenden Gutachten zu Windenergie sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und deshalb am Anfang der Projektidee keine verlässlichen Daten oder Fakten präsentiert werden können.
Folgende Handlungsmöglichkeiten der Gemeinde hat Herr Sommer vorgestellt:
Die Gemeinde unterstützt das Vorhaben und stellt einen Bebauungsplan im Bereich von Ettelried auf. Diese Folgen ergeben sich daraus:
Die Gemeinde kann beeinflussen, wie der Bebauungsplan aussieht. Sie kann entscheiden…
…ob die 10H Regel eingehalten werden muss.
…wie viele Windräder gebaut werden.
…wo die Standorte der Windräder sind.
Der Personalaufwand liegt bei der Gemeinde, die Kosten trägt die Firma Juwi.
Die Gemeinde stellt einen Flächennutzungsplan mit Konzentrations- und Vorbehaltsflächen für Windenergie im gesamten Gemeindegebiet auf. Diese Folgen ergeben sich daraus:
Die Gemeinde kann…
…entweder noch mehr Flächen für Windenergie ausweisen.
…oder Gebiete im Gemeindegebiet, die 10H unterschreiten, für eine Nutzung von Windenergie ausschließen.
Das Projekt wird an ein externes Büro vergeben, die Kosten im 6-stelligen Bereich trägt aber die Gemeinde.
Die Gemeinde unternimmt vorerst nichts – verhält sich also neutral. Diese Folgen ergeben sich daraus:
Die Firma Juwi kann einen Bauantrag mit einer konkreten Projektplanung einreichen. Dieser muss nach den geltenden Regeln und Gesetzen bearbeitet werden.
10H muss eingehalten werden.
Möglichkeit 2 hat Herr Sommer direkt durch eine Graphik als die schlechteste Option für die Gemeinde dargestellt. In der Annahme, dass Windräder heutzutage eine Mindesthöhe von 200 Meter + x haben, ergibt sich im gesamten Gemeindegebiet keine andere Option, als das Gebiet in Ettelried für Windenergie zu nutzen. Auch die hohen Kosten sprechen gegen diese Option. Herr Sommer machte zusätzlich deutlich, dass er es für extrem unwahrscheinlich hält, dass man es durch diese Option legal erreichen kann, den Bau von einem oder mehr Windrädern, die aktuell unter Einhaltung von 10H baubar sind, zu verhindern – selbst wenn man dies will.
Die Möglichkeiten 1 und 3 wurden von den Mitgliedern des Gemeinderats ausführlich diskutiert, die Mehrheit hat sich aber bereits in der Diskussion für Option 3 „nichts machen“ ausgesprochen. Auch innerhalb der GRÜNEN Gemeinderäte gab es keine übereinstimmende Meinung, da beide Optionen diverse Vor- und Nachteile haben.
Option 1 bietet die Möglichkeit, eng mit der Firma Juwi zusammenzuarbeiten und die Zahl und Standorte der Windräder zu beeinflussen. Andererseits stehen noch einige Gutachten aus und man hat zum aktuellen Zeitpunkt keinen konkreten Projektplan vorliegen und man würde so eventuell unnötig „Human Ressources“ binden, falls das Projekt dann doch an äußeren Umständen, wie einem negativen Gutachten scheitert.
Option 3 hat den Vorteil, dass die Gemeinde keinen Verwaltungsaufwand hat, der Firma Juwi keine Steine in den Weg gelegt sind und man abwarten kann, bis ein konkreter Projektplan eingereicht wird. Problematisch jedoch ist, dass die Firma Juwi allein darüber verfügen kann, wie viele Windräder gebaut werden – immer unter Einhaltung der 10H Regel. Des Weiteren finde ich persönlich das Signal „nichts machen“ falsch, da es den Eindruck erweckt, dass man als Marktgemeinde kein Interesse an einem solchen Projekt hat – dabei wird uns der Klimawandel in Zukunft mehr und mehr beschäftigen, je früher man einen positiven Beitrag dazu leisten kann umso besser.
Bei der Abstimmung wurde mit 17:2 Stimmen für Möglichkeit 3 gestimmt, mit dem Hinweis, dass vorerst keine besonderen Maßnahmen unternommen werden. Die Gemeinde kann also jederzeit nachsteuern und bei konkreten Planungsunterlagen immer noch einen Bebauungsplan aufstellen – ein guter Kompromiss, wie ich finde. Rechtsanwalt Sommer teilt diese Meinung und empfiehlt, das Thema nicht als abgeschlossen zu betrachten, sondern sich bei Änderungen immer wieder damit zu beschäftigen.
Der Gemeinderat muss sich in naher Zukunft unbedingt dem Thema Windkümmererin annehmen. Dieser wird vom bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Gemeinden zur Verfügung gestellt und seit 19.10. haben wir die Zusage für unser Gemeindegebiet. Er/Sie soll die Gemeinde beim Diskurs um Windenergie unterstützen, unterschiedliche Meinungen zusammenbringen und Akzeptanz schaffen.

Stefan Hörtensteiner

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